Kennzeichnungspflicht für SO2/Sulfit und Verbraucherschutz
Um es gleich vorweg zu schicken: Schwefeldioxid (SO2), das dem Wein zugesetzt wird, ist ein Stoff, der schon seit der Antike in der Weinbereitung bekannt ist. Er hilft die Weine umfassend oxidativ zu schützen und zu konservieren. Neu ist nur, dass entsprechend einer Änderung der EU-Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie seit dem 25.11.05 mögliche allergieauslösende Zutaten gekennzeichnet sein müssen. Damit muss auf allen Weinen, welche mehr als 10 mg/l Schwefeldioxid enthalten, der Hinweis stehen: Enthält Sulfite
Verträglichkeit des menschlichen Körpers
Sulfite werden im Körper zu nicht reaktionsfähigem Sulfat oxidiert und als solches ausgeschieden. Dies geschieht mit Hilfe von bestimmten Enzymen (Sulfitoxidasen), ohne die kein Leben möglich wäre. Denn täglich werden etwa 2500 mg SO2 aus Nahrungseiweißen im Organismus gebildet, das entsorgt werden muss. Dazu kommt noch das Schwefeldioxid der Luft. Endogener „Schwefel“ ist damit erheblich mehr vorhanden als der durch Wein zugeführte.
Warum wird SO2/Sulfit dem Wein zugegeben ?
SO2 erfüllt in Weinen folgende Zwecke:
- Schutz vor nachteiligen Veränderungen durch Luftsauerstoff (Antioxidationsmittel)
- Schutz vor dem Angriff unerwünschter Mikroorganismen (Konservierungsmittel)
- Bindung geschmacklich negativer Gärungsnebenprodukte (z.B. Acetaldehyd) und damit Förderung der sensorischen Reintönigkeit